Lösungen · ERP-Systeme
E-Rechnung mit Word & Excel
Ihre Rechnungen entstehen in Word oder Excel und das soll so bleiben? Machen Sie daraus gültige E-Rechnungen, ohne eine Rechnungssoftware einzuführen.
Kurz erklärt
Rechnungen aus Word oder Excel werden mit rechnungsapi.de zu gültigen E-Rechnungen, ohne neue Software: Entweder geht das Rechnungs-PDF an eine eigene E-Mail-Adresse und die fertige ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei kommt zurück, oder ein Makro in der Excel- bzw. Word-Vorlage sendet die Rechnungsdaten direkt an die REST API. Voraussetzung ist, dass die Pflichtangaben einer E-Rechnung in der Vorlage stehen.
Auf einen Blick
- Formate
- XRechnung (UBL/CII), ZUGFeRD 2.x / Factur-X
- Prüfung
- EN 16931 und deutsche BR-DE-Regeln vor dem Versand
- Anbindung
- E-Mail-Workflow, Makro an die REST API, Ordner-Workflow
- Systemwechsel
- Nicht nötig
- Rechnungseingang
- PDF, Scan und E-Rechnung als JSON auslesen
- Hosting
- Deutschland, AVV nach Art. 28 DSGVO inklusive
Ausgangslage bei Word & Excel
- Ein PDF aus Word oder Excel ist seit 2025 im B2B keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung.
- Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt die Ausstellungspflicht nicht; empfangen müssen aber alle Unternehmen können.
- Viele Vorlagen enthalten nicht alle Pflichtangaben, etwa Leistungsdatum oder Steuernummer.
So binden Sie die E-Rechnung an
- E-Mail-Workflow: Die Rechnung geht als PDF an eine eigene Adresse, die fertige E-Rechnung kommt per E-Mail zurück oder direkt an den Empfänger. Die Pflichtangaben müssen im PDF stehen; die Einrichtung erfolgt einmalig gemeinsam.
- Makro an die REST API: Ein Makro in der Excel- oder Word-Vorlage übergibt die Rechnungsdaten an die API und speichert die fertige E-Rechnung. Einmalige Einrichtung, danach ein Klick pro Rechnung.
- Ordner-Workflow (ohne Programmierung): Das System druckt die Rechnung wie gewohnt als PDF in einen überwachten Ordner. rechnungsapi.de erzeugt daraus eine validierte ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei und legt sie zurück. Am System selbst ändert sich nichts.
Aus unseren Projekten
- Viele unserer Kunden starten mit Rechnungen aus Word oder Excel oder einem Altsystem, das nur PDF erzeugt, zum Beispiel ein webbasiertes Eigen-ERP eines Reifenhändlers.
Typische Stolpersteine
- Leistungsdatum oder Leistungszeitraum fehlt in der Vorlage.
- Steuerbeträge werden über alle Positionen statt je Steuersatz berechnet.
- Freitext statt fester Felder für Kundennummer und Bestellreferenz.
Prüfen Sie vorhandene Dateien kostenlos im XRechnung- und ZUGFeRD-Validator.
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Häufige Fragen
Darf ich Rechnungen weiter in Word oder Excel schreiben?
Ja. Entscheidend ist das Format, in dem die Rechnung beim Empfänger ankommt. Mit dem E-Mail-Workflow oder einem Makro wird aus Ihrer Vorlage eine gültige ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei.
Was ist einfacher: E-Mail-Workflow oder Makro?
Der E-Mail-Workflow braucht keine Installation. Das Makro ist bequemer, wenn viele Rechnungen entstehen, erfordert aber eine einmalige kleine Einrichtung.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. E-Rechnungen empfangen können müssen aber alle Unternehmen.
Ab wann gilt die Pflicht zur E-Rechnung?
Empfangen müssen alle Unternehmen seit dem 01.01.2025. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, ab dem 01.01.2028 alle. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.
Wo werden die Rechnungsdaten verarbeitet?
Ausschließlich auf Servern in Deutschland (Open Telekom Cloud). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist inklusive.
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