Lösungen · ERP-Systeme
E-Rechnung mit IFS
Die Migration auf IFS Cloud steht an und niemand will das alte System noch anpassen? Nutzen Sie den vorhandenen Export und machen Sie daraus E-Rechnungen.
Kurz erklärt
Für IFS Applications und IFS Cloud wandelt rechnungsapi.de den vorhandenen XML-Export der Rechnungen per REST API in eine validierte XRechnung oder ZUGFeRD-Datei um. Das IFS-eigene Format muss dafür nicht angepasst werden, was vor einer anstehenden Migration auf IFS Cloud Aufwand spart. Nach der Migration wird nur das Mapping angepasst.
Auf einen Blick
- Formate
- XRechnung (UBL/CII), ZUGFeRD 2.x / Factur-X
- Prüfung
- EN 16931 und deutsche BR-DE-Regeln vor dem Versand
- Anbindung
- IFS-XML an die API, Ordner-Workflow, n8n, Make oder Zapier
- Systemwechsel
- Nicht nötig
- Rechnungseingang
- PDF, Scan und E-Rechnung als JSON auslesen
- Hosting
- Deutschland, AVV nach Art. 28 DSGVO inklusive
Ausgangslage bei IFS
- IFS gibt Rechnungen in einem eigenen XML-Format aus, das nicht der EN 16931 entspricht.
- Vor einer Migration auf IFS Cloud werden Änderungen am Altsystem oft eingefroren.
- Die E-Rechnungspflicht wartet nicht auf das Ende der Migration.
So binden Sie die E-Rechnung an
- IFS-XML an die API: Der bestehende Export wird einmalig auf die EN 16931 gemappt. Die API erzeugt daraus XRechnung oder ZUGFeRD und validiert das Ergebnis.
- Ordner-Workflow (ohne Programmierung): Das System druckt die Rechnung wie gewohnt als PDF in einen überwachten Ordner. rechnungsapi.de erzeugt daraus eine validierte ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei und legt sie zurück. Am System selbst ändert sich nichts.
- n8n, Make oder Zapier: Wo das System Daten per Export, Webhook oder Datenbank bereitstellt, verbindet ein Low-Code-Workflow es mit der API, ohne dass im System selbst programmiert werden muss.
Aus unseren Projekten
- Ein Verpackungshersteller ändert sein IFS-XML nicht mehr, weil die Migration auf IFS Cloud bevorsteht. Die E-Rechnung entsteht aus dem bestehenden Export.
Typische Stolpersteine
- IFS-Format weicht vom EN-16931-Datenmodell ab und muss gemappt werden.
- Änderungsstopp am Altsystem vor der Migration.
- Unterschiedliche Exporte in IFS Applications und IFS Cloud.
Prüfen Sie vorhandene Dateien kostenlos im XRechnung- und ZUGFeRD-Validator.
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Häufige Fragen
Muss ich das IFS-Format anpassen?
Nein. Das bestehende XML wird auf das Datenmodell der EN 16931 gemappt, im IFS selbst ändert sich nichts.
Was passiert nach der Migration auf IFS Cloud?
Das Mapping wird auf den neuen Export angepasst. Die Anbindung an rechnungsapi.de bleibt bestehen.
Kann ich auch eingehende Rechnungen verarbeiten?
Ja. Eingehende PDF- und E-Rechnungen werden als JSON nach EN 16931 ausgelesen und können in IFS importiert werden.
Ab wann gilt die Pflicht zur E-Rechnung?
Empfangen müssen alle Unternehmen seit dem 01.01.2025. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, ab dem 01.01.2028 alle. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.
Wo werden die Rechnungsdaten verarbeitet?
Ausschließlich auf Servern in Deutschland (Open Telekom Cloud). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist inklusive.
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