Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18.09.2026 — Finbc GmbH, Essenheim
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Finbc GmbH und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform und der Programmierschnittstellen (API) unter rechnungsapi.de sowie über damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen (Onboarding, Integration, Anpassung, Schulung).
1.2 Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB in der nachstehenden Rangfolge:
- ein individuell geschlossener Vertrag bzw. ein vom Kunden angenommenes Angebot des Anbieters,
- der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3),
- das Service Level Agreement (Anlage 1),
- das Leistungs- und Preisverzeichnis (Anlage 2),
- diese AGB.
Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor. Individuelle Vertragsabreden haben nach § 305b BGB in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB; dies gilt auch für abweichende Service Levels, Servicezeiten, Zahlungsziele und Preise in einem individuellen Angebot.
2. Vertragsschluss, Tarife
2.1 Der Anbieter bietet seine Leistungen in zwei Vertragsformen an:
- Self-Service-Tarife — Registrierung und Buchung unmittelbar über die Website. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Anbieter in Textform bzw. mit der Freischaltung des Zugangs zustande.
- Managed-Tarife (Enterprise) — auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
2.2 Darstellungen der Leistungen und Preise auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu Firma, Anschrift, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Ansprechpartner zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Softwarelösung zur Erzeugung, Prüfung, Umwandlung und Verwaltung elektronischer Rechnungen zur Verfügung, insbesondere in den Formaten XRechnung (UBL/CII) und ZUGFeRD/Factur-X nach EN 16931, jeweils in den unterstützten Versionen.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif bzw. dem individuellen Angebot sowie aus Anlage 2. Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen — etwa die Übermittlung über Peppol, der E-Mail-Versand im Namen des Kunden, zusätzliche Formate oder individuelle Templates — sind nicht Vertragsgegenstand.
3.3 Übergabepunkt. Die Leistung des Anbieters endet mit der Bereitstellung des erzeugten bzw. geprüften Dokuments an der vereinbarten Schnittstelle. Der Versand an die Rechnungsempfänger des Kunden erfolgt durch den Kunden selbst, sofern der Versand nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
3.4 E-Mail-Versand (nur wenn vereinbart). Erfolgt der Versand im Auftrag des Kunden, setzt der Versand unter der Absenderdomain des Kunden eine SPF-/DKIM-Freigabe durch den Kunden voraus. Der Anbieter schuldet den ordnungsgemäßen Versandanstoß, nicht die Zustellung beim Empfänger; Zustellhindernisse im Verantwortungsbereich Dritter (Spamfilter, Empfängerserver, Peppol-Netzwerk) liegen außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters.
3.5 Peppol. Soweit eine Übermittlung über das Peppol-Netzwerk vereinbart wird, erfolgt diese über einen vom Anbieter beauftragten Zugangspunkt (Access Point). Der Anbieter schuldet die Übergabe an den Zugangspunkt.
3.6 Weiterentwicklung. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln, zu verbessern und an geänderte technische oder rechtliche Anforderungen anzupassen. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs zum Nachteil des Kunden werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
3.7 Format-Versionspflege inklusive. Neue Versionen von XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X werden im Rahmen der laufenden Vergütung nachgezogen. Die Umsetzung erfolgt in angemessener Frist nach Veröffentlichung und Verfügbarkeit der maßgeblichen Spezifikation bzw. Validierungsartefakte.
3.8 Keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Anbieter stellt ein technisches Werkzeug bereit. Die Beurteilung, ob eine Rechnung inhaltlich und steuerlich den Anforderungen genügt, ob Aufbewahrungspflichten erfüllt sind und ob der Vorsteuerabzug besteht, obliegt dem Kunden bzw. seinen Beratern.
4. Abgrenzung Fehlerbehebung / Weiterentwicklung
| Gegenstand | Regelung |
|---|---|
| Fehlerbehebung | Abweichungen von der zugesagten Funktion oder von EN 16931 werden im Rahmen des SLA kostenfrei behoben; in der Grundgebühr enthalten. |
| Format-Versionswechsel | Neue Versionen von XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X werden nachgezogen; in der Grundgebühr enthalten. |
| Anpassungen und Weiterentwicklung | Zusätzliche Felder, weitere Formate, Template-Änderungen, Schulungen und sonstige Individualleistungen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz und nur auf Nachweis vergütet. |
5. Verfügbarkeit, Service Level
5.1 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel. Einzelheiten, insbesondere Messverfahren, Servicezeiten, Prioritätsklassen und Reaktionszeiten, regelt das Service Level Agreement (Anlage 1).
5.2 Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (insbesondere Störungen des Internets, beim Kunden oder bei Dritten, die der Kunde beauftragt hat).
5.3 In Self-Service-Tarifen werden keine Service Levels, keine Reaktionszeiten und kein benannter Ansprechpartner geschuldet. Support erfolgt dort nach Verfügbarkeit ohne Zusage.
6. Dienstleistungen (Onboarding, Integration, Beratung)
6.1 Dienstleistungen erbringt der Anbieter als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart ist. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
6.2 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen, soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist. Bei Festpreisvereinbarungen ist der dort beschriebene Leistungsumfang abschließend; darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand vergütet.
6.3 Der Anbieter ist in der Wahl der eingesetzten Personen frei und darf Subunternehmer einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt beim Anbieter.
6.4 Mitwirkung. Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Testdaten, Beispielbelege, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters; Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
6.5 Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden.
7. Pflichten und Verantwortung des Kunden
7.1 Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm übergebenen Daten verantwortlich, insbesondere für alle rechnungsbegründenden Angaben.
7.2 Der Kunde hält Zugangsdaten und API-Schlüssel geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Der Kunde haftet für die Nutzung über seine Zugänge, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
7.3 Der Kunde nutzt die Plattform nicht missbräuchlich, insbesondere nicht in einer Weise, die die Verfügbarkeit für andere Nutzer beeinträchtigt. Der Anbieter darf technische Begrenzungen (Rate Limits) einsetzen.
7.4 Der Kunde ist für die Erfüllung seiner handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich. Der Anbieter ist kein Archivsystem im Sinne der GoBD. Der Kunde stellt sicher, dass er die über die Plattform erzeugten oder verarbeiteten Belege in seinem eigenen Verantwortungsbereich revisionssicher aufbewahrt.
7.5 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder auf von ihm bereitgestellten Inhalten beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.
8. Nutzungsrechte
8.1 Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform und die API im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
8.2 Eine Nutzung für Dritte (insbesondere als Bestandteil eines eigenen Angebots des Kunden gegenüber dessen Kunden, Reselling, Weiterverkauf oder Betrieb als Rechenzentrumsleistung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
8.3 Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
8.4 An den vom Kunden übergebenen Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinaus. Der Anbieter darf aggregierte, nicht personenbezogene und nicht auf den Kunden rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung der Leistungen auswerten.
8.5 An Ergebnissen aus Dienstleistungen (Konfigurationen, Templates, Mappings) erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Allgemein verwendbares Know-how, Bausteine und Werkzeuge des Anbieters bleiben bei diesem.
9. Vergütung, Zahlung, Preisanpassung
9.1 Es gelten die im Angebot bzw. im gebuchten Tarif vereinbarten Preise; im Übrigen das Leistungs- und Preisverzeichnis (Anlage 2). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Die Abrechnungseinheit für das Volumen ist die Rechnungsseite, nicht die Rechnung.
9.3 Grundgebühren werden monatlich im Voraus, volumenabhängige Entgelte monatlich nachträglich abgerechnet. Bei vereinbarter jährlicher Vorauszahlung wird der Jahresbetrag zu Beginn der Vertragsperiode in Rechnung gestellt.
9.4 Zahlungsziel. 14 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. In Self-Service-Tarifen erfolgt die Zahlung über den angebotenen Zahlungsdienstleister im Voraus.
9.5 Verzug. Gerät der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperre bestehen. Bei Verzug mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten ist der Anbieter zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 11.4 berechtigt.
9.6 Prepaid-Kontingente. Erworbene Seitenkontingente verfallen nicht; sie gelten unbefristet bis zum vollständigen Verbrauch. Eine Auszahlung oder Rückerstattung nicht verbrauchter Kontingente ist ausgeschlossen.
9.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9.8 Preisanpassung. Der Anbieter kann die Preise für laufende Dauerschuldverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
10. Mängel
10.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Eine Eignung für einen über den Vertragszweck hinausgehenden Zweck wird nicht geschuldet.
10.2 § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB (verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) findet keine Anwendung.
10.3 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform über die im SLA genannten Kanäle an und unterstützt bei der Eingrenzung, insbesondere durch Angabe der Anfrage-Kennung, des Zeitpunkts und, soweit möglich, eines reproduzierbaren Beispiels.
10.4 Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit berechtigen nicht zur Minderung.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Self-Service-Tarife haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von einem Tag zum Ende des laufenden Monats gekündigt wird.
11.2 Managed-Tarife (Enterprise) haben, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
11.3 Kündigungen bedürfen der Textform. In Self-Service-Tarifen genügt die Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto.
11.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach Ziffer 9.5, bei erheblicher missbräuchlicher Nutzung sowie bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 7 trotz Abmahnung.
11.5 Beendigung. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, ihm zustehende Daten vor Vertragsende zu exportieren. Der Anbieter stellt die Exportmöglichkeit bis zum Vertragsende bereit und, bei Beendigung ohne Verschulden des Kunden, für weitere 30 Kalendertage.
12. Datenverarbeitung, Löschung, Aufbewahrung
12.1 Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 3). Dieser geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
12.2 Verarbeitungsort. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
12.3 Unterauftragsverarbeiter. Die jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags.
12.4 API-Verarbeitung ohne Persistenz (Standard). Bei der Verarbeitung über die API werden die übergebenen Rechnungsdaten und die erzeugten Dokumente nach Auslieferung an den Kunden unverzüglich gelöscht; eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt.
12.5 Portalnutzung mit Speicherung. Werden Rechnungen über das Portal des Anbieters erstellt und verwaltet, werden die Rechnungsdaten für die Dauer des Vertrags gespeichert, soweit dies für die gebuchten Funktionen erforderlich ist.
12.6 Eigene Geschäftsunterlagen. Rechnungen des Anbieters an den Kunden sowie die zugehörigen Buchungsbelege bewahrt der Anbieter aufgrund gesetzlicher Pflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf.
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
13.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund von Gesetz oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
13.3 Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
13.4 Referenznennung. Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.
14. Haftung
14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
14.3 Als vertragstypisch vorhersehbarer Schaden gilt ein Betrag in Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Nettovergütung, höchstens jedoch 3.000.000 EUR je Schadensfall und insgesamt 3.000.000 EUR je Kalenderjahr.
14.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
14.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
14.6 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
14.7 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder aus Pflichtverletzung verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 14.1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, Aussperrung, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle des Internets oder der Stromversorgung sowie Cyberangriffe auf Dritte, soweit die Folgen nicht mit zumutbarem Aufwand abwendbar sind. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.
16. Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichten sich, für die Dauer des Vertrags und zwölf Monate danach Mitarbeiter der anderen Partei, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, nicht gezielt abzuwerben. Öffentliche Stellenausschreibungen und Bewerbungen auf eigene Initiative bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mainz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
17.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
17.4 Änderung dieser AGB. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Änderung des Leistungsangebots erforderlich ist. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen.
17.5 Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung des Anbieters; § 354a HGB bleibt unberührt.
17.6 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1 — Service Level Agreement (SLA)
Gilt ausschließlich für Managed-Tarife (Enterprise). Für Self-Service-Tarife werden keine Service Levels geschuldet.
1. Verfügbarkeit
| Größe | Wert |
|---|---|
| Zugesagte Verfügbarkeit | 99,5 % im Jahresmittel |
| Messzeitraum | Kalenderjahr, anteilig bei unterjährigem Vertragsbeginn |
| Messpunkt | Ausgang des Rechenzentrums des Anbieters |
| Messverfahren | Externe Verfügbarkeitsprüfung der Produktiv-Endpunkte im Intervall von höchstens fünf Minuten |
Nicht als Ausfallzeit gerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, Störungen durch höhere Gewalt, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, Störungen der Internetanbindung außerhalb des Rechenzentrums sowie Beeinträchtigungen durch vertragswidrige Nutzung.
2. Wartungsfenster
Geplante Wartungsarbeiten erfolgen möglichst außerhalb der Servicezeiten, in der Regel werktags zwischen 20:00 und 06:00 Uhr oder an Wochenenden. Wartungen mit erwarteter Beeinträchtigung werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Vorlauf durchgeführt werden.
3. Servicezeiten und Support
| Größe | Wert |
|---|---|
| Servicezeiten | Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters |
| Supportkanal | E-Mail an die im Angebot benannte Support-Adresse |
| Ansprechpartner | benannter Ansprechpartner gemäß Angebot |
4. Prioritätsklassen, Reaktions- und Lösungszeiten
Alle Zeiten laufen innerhalb der Servicezeiten.
| Prio | Definition | Reaktionszeit | Lösungszeit |
|---|---|---|---|
| P1 — kritisch | Produktivbetrieb steht still: Erzeugung oder Validierung vollständig nicht möglich, keine Umgehung | 4 Stunden | Umgehung oder Behebung binnen 48 Stunden |
| P2 — hoch | Wesentliche Funktion erheblich eingeschränkt, Umgehung mit vertretbarem Aufwand möglich | 8 Stunden | Behebung binnen 5 Arbeitstagen oder verbindlicher Behebungsplan |
| P3 — normal | Sonstige Fehler, Fragen, Auffälligkeiten ohne wesentliche Betriebsbeeinträchtigung | nächster Arbeitstag | im Rahmen der regulären Release-Planung |
5. Rechtsfolgen bei Unterschreitung
Wird die zugesagte Verfügbarkeit im Messzeitraum unterschritten, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung der Grundgebühr für den betroffenen Zeitraum nach den gesetzlichen Vorschriften. Pauschalierte Service-Gutschriften oder Vertragsstrafen werden nicht geschuldet.
Anlage 2 — Leistungs- und Preisverzeichnis
Stand 18.09.2026. Alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1. Managed-Tarif (Enterprise)
| Position | Preis |
|---|---|
| Managed-Grundgebühr | 59,00 EUR / Monat |
| Abrechnungseinheit | Rechnungsseite |
| Listenpreis Volumen | 0,10 EUR / Rechnungsseite |
| Mengenrabatt ab 500 Seiten / Monat | 20 % → 0,08 EUR / Seite |
| Jahresrabatt bei Vorauszahlung | 10 % auf den Gesamtbetrag |
| Setup / Onboarding | 1.200,00 EUR / Tag oder Festpreis nach Angebot |
| Testzugang, 500 Rechnungsseiten | 39,99 EUR einmalig |
| Individuelle Leistungen nach Aufwand | 150,00 EUR / Stunde, nur auf Nachweis |
In der Grundgebühr enthalten: Auftragsverarbeitungsvertrag und technisch-organisatorische Maßnahmen, Service Level nach Anlage 1, benannter Ansprechpartner, Fehlerbehebung, Format-Versionspflege.
2. Self-Service-Tarif
| Position | Regelung |
|---|---|
| Nutzung | Registrierung und Buchung über die Website, unmanaged |
| Abrechnung | im Voraus über den angebotenen Zahlungsdienstleister |
| Laufzeit | monatlich, jederzeit zum Monatsende kündbar |
| Prepaid-Kontingente | unbefristet gültig bis zum Verbrauch, keine Rückerstattung |
| Nicht enthalten | Service Level, Reaktionszeiten, benannter Ansprechpartner, Auftragsverarbeitungsvertrag mit individueller Verhandlung |
Die jeweils gültigen Self-Service-Preise und Kontingente ergeben sich aus der Preisseite unter rechnungsapi.de.
3. Abrechnung des Volumens
Gezählt werden Rechnungsseiten der erzeugten bzw. verarbeiteten Dokumente. Die Zählung wird dem Kunden monatlich im Rahmen der Abrechnung ausgewiesen.
Anlage 3 — Auftragsverarbeitung
Es gilt der gesondert geschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in der jeweils vereinbarten Fassung, einschließlich der Anlagen zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen und zu den Unterauftragsverarbeitern.
Derzeit eingesetzte Unterauftragsverarbeiter (Stand 18.09.2026):
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| T-Systems International GmbH (Open Telekom Cloud) | Hosting, API-Backend, Datenbank, PDF-Generierung | Deutschland |
| netcup GmbH, Karlsruhe | Betrieb von n8n und LLM-Komponenten, Website | Deutschland |
| Necara GmbH, Ingelheim am Rhein | Workflow-Automatisierung (Betrieb auf der Open Telekom Cloud) | Deutschland |
| (bei Beauftragung) Peppol-Zugangspunkt | Übermittlung über das Peppol-Netzwerk | nach gesonderter Angabe |
Die Necara GmbH erbringt ihre Leistung auf der Open Telekom Cloud; eine zusätzliche Verarbeitungsumgebung außerhalb dieser Liste entsteht dadurch nicht.