Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Zwischen dem Kunden, der diesen Vertrag bei der Registrierung oder bei der Buchung eines Tarifs elektronisch abschließt,
– nachfolgend „Verantwortlicher“ genannt –
und
Finbc GmbH (rechnungsapi.de), vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Grimm, Nieder-Olmer-Str. 17, 55270 Essenheim, Deutschland
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ genannt –
– zusammen auch „die Parteien“ genannt –
Diese Vereinbarung dient als standardisierte Grundlage für die datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung im Rahmen der Nutzung der rechnungsapi.de-Dienste.
Dieser Standard-AVV gilt für die Self-Service-Tarife (Free, Standard und Zusatzpakete) und wird bei der Registrierung bzw. Buchung elektronisch abgeschlossen. In Managed-Tarifen (Enterprise) gilt er ebenfalls; er kann dort auf Wunsch in Textform mit Unterschrift abgeschlossen werden. Individuelle Abweichungen werden ausschließlich in einer gesonderten Anlage „Individuelle Vereinbarungen“ festgehalten; der Text dieser Vereinbarung bleibt unverändert.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Vereinbarung
- Der Auftragsverarbeiter erbringt Leistungen im Bereich der automatisierten Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten über eine REST-API-Schnittstelle, insbesondere Validierung, Transformation und Generierung konformer elektronischer Rechnungsformate (XRechnung, ZUGFeRD gemäß EN 16931).
- Die Dauer dieser Vereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrages und endet automatisch mit dessen Ende.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder einer nachweisbaren elektronischen Dokumentation. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
- Diese Vereinbarung geht allen früheren Vereinbarungen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses vor.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der Verarbeitung: Automatisierte Analyse, Validierung und Transformation strukturierter Daten zur konformen Erzeugung maschinenlesbarer Rechnungsformate. Die KI-gestützte Erkennung von Rechnungsseiten (PDF, TIFF, PNG, JPG) ist ein eigener Verarbeitungsschritt, der in allen Tarifen genutzt werden kann (§ 2.3). Der E-Mail-Workflow erfolgt ohne KI. Ein Versand an Rechnungsempfänger erfolgt nur in Managed-Tarifen (Enterprise) bzw. im kostenlosen Tarif an die eigene Adresse des Verantwortlichen.
- Zweck: Zusammenführung und Aufbereitung von Rechnungsdaten gemäß XRechnung, ZUGFeRD und GoBD zur Übergabe an Drittsysteme des Verantwortlichen (z. B. ERP, Buchhaltung, Leasing- oder Bankensysteme).
- Kategorien betroffener Personen: Kunden, Lieferanten, Leasingnehmer, Kreditnehmer, Dienstleister sowie Mitarbeiter des Verantwortlichen.
- Arten personenbezogener Daten: Namen, Adressen, Kontaktdaten, Bankdaten (IBAN/BIC), Steuer- und Umsatzsteuer-IDs, Vertragsnummern, Leasingvertragsdaten sowie alle weiteren auf Belegen enthaltenen Informationen.
§ 2.1 Validierungsprüfungen durch rechnungsapi.de
Im Zuge der Verarbeitung führt der Auftragsverarbeiter folgende automatisierte Prüfungen durch:
- Strukturprüfung (Schema-Validierung): Prüfung gemäß XRechnung CIUS DE und ZUGFeRD-Profilen (EN 16931).
- Pflichtfeldprüfung: Vollständigkeit aller gesetzlich vorgeschriebenen Felder (Rechnungsnummer, Leistungsdatum, IBAN etc.).
- Steuer- und Positionsberechnung: Plausibilitätsprüfung aller Beträge inkl. MwSt. und Gesamtsummenabgleich.
- Kodierungsprüfung: Abgleich gegen UNTDID- und PEPPOL-Codelisten gemäß EU-Norm.
- IBAN-Validierung: Formale Prüfung gemäß ISO 13616, optionale BIC-Plausibilitätsprüfung.
- UStIdNr.-Validierung: Formale Prüfung nach länderspezifischen Formatregeln (VIES-kompatibel).
- KI-gestützte Rechnungserkennung: nur bei Nutzung der Extraktions-APIs, siehe § 2.3.
- ZUGFeRD-Konformitätsprüfung: Korrekte XML-Einbettung gemäß ZUGFeRD-Spezifikation und PDF/A-3b-Konformität.
- GoBD-Protokollierung: Jeder API-Aufruf wird mit Zeitstempel, Vorgangsnummer und Status protokolliert. Die Protokolle enthalten keine Rechnungsinhalte.
§ 2.2 Speicherdauer und Löschung
- Rechnungsdaten werden unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht. Abweichend davon gilt:
- Idempotenz-Cache: Speicherung für 24 Stunden, um doppelte Verarbeitungen zu vermeiden.
- Download-URLs für erzeugte Dokumente: gültig für 1 Stunde.
- Protokolldaten: ohne Rechnungsinhalte und ohne Kundendaten aus Rechnungen.
- Hiervon unberührt bleibt die zeitlich begrenzte Verarbeitung technisch erforderlicher Betriebs- und Protokolldaten sowie die vorübergehende Vorhaltung von Daten zur Fehleranalyse im Mindestmaß.
- Soweit der Verantwortliche eine dauerhafte Speicherung wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung oder dokumentierten Weisung.
§ 2.3 KI-gestützte Erkennung von Rechnungsseiten
Die KI-gestützte Erkennung von Rechnungsseiten (PDF, TIFF, PNG, JPG) findet nur statt, wenn der Verantwortliche die Extraktions-APIs nutzt. Seiten, die auf der eigenen Instanz bei netcup nicht zuverlässig erkannt werden, werden an Mistral AI übermittelt; Mistral AI speichert die übermittelten Daten nicht und nutzt sie nicht für das Training von Modellen. Die Erzeugung von E-Rechnungen aus strukturierten Daten, die Validierung und der E-Mail-Workflow erfolgen ohne KI. Nutzt der Verantwortliche die Extraktions-APIs nicht, werden keine Daten an die für die KI-Erkennung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter übermittelt.
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist durch EU-Recht oder mitgliedstaatliches Recht zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall informiert er vorab.
- Alle zur Verarbeitung berechtigten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
- Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)“ beschrieben sind (TOM).
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten gemäß Kapitel III DSGVO.
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldepflichten, DSFA, vorherige Konsultation).
- Nach Vertragsende löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter auf Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Der Auftragsverarbeiter stellt alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht Prüfungen.
- Erkennt der Auftragsverarbeiter, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin und kann die Ausführung aussetzen.
§ 4 Unterauftragsverhältnisse
- Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung von Unterauftragsverarbeitern. Jedem Unterauftragsverarbeiter werden dieselben Datenschutzpflichten auferlegt.
- Die jeweils aktuell eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, ihr Zweck, ihr Standort und die Angabe, wann sie an der Verarbeitung beteiligt sind, ergeben sich aus der Online-Liste unter rechnungsapi.de/unterauftragsverarbeiter. Zum Zeitpunkt dieser Version sind dies: Necara GmbH, netcup GmbH, Mistral AI SAS, Microsoft Ireland Operations Ltd. sowie bei gebuchtem Zusatzmodul Peppol der Peppol-Partner.
- Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über Änderungen an Unterauftragsverarbeitern mit mindestens 30 Tagen Vorlaufzeit über die Online-Liste und per E-Mail an den hinterlegten Datenschutz-Kontakt des Verantwortlichen. Der Verantwortliche hat das Recht zum begründeten Widerspruch.
- Der Auftragsverarbeiter haftet für Pflichtverletzungen von Unterauftragsverarbeitern wie für eigene Verarbeitungen.
§ 5 Kontroll- und Prüfrechte
- Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu überprüfen.
- Prüfungen sind mit mindestens 21 Arbeitstagen Vorlaufzeit anzumelden und können auf technisch unkritische Zeitfenster beschränkt werden.
- Der Auftragsverarbeiter stellt auf Anfrage Zertifikate oder gleichwertige Nachweise zur Verfügung. Bis zur Erlangung der ISO-27001-Zertifizierung werden äquivalente organisatorische Nachweise bereitgestellt.
- Informationen aus Prüfungen unterliegen der Vertraulichkeit.
- Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, unverhältnismäßige Prüfanfragen abzulehnen und Alternativen anzubieten.
§ 6 Meldung von Datenschutzverletzungen
- Datenschutzverletzungen gem. Art. 33/34 DSGVO werden unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, an den Verantwortlichen gemeldet (Art, betroffene Personen, Folgen, Maßnahmen).
- Der Auftragsverarbeiter führt ein internes Incident-Register gemäß Art. 33 Abs. 5 DSGVO und stellt Auszüge auf Anfrage zur Verfügung.
- Eskalation an die Geschäftsführung: Stefan Grimm, stefan.grimm@finbc.de.
- Service Level, Support und Reaktionszeiten sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung; sie ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Tarifs.
§ 7 Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzbeauftragter (DSB) des Auftragsverarbeiters gemäß Art. 37 DSGVO: Umar Khan, Finbc GmbH, Nieder-Olmer-Str. 17, 55270 Essenheim, umar.khan@finbc.de.
- Soweit der Verantwortliche zur Benennung eines DSB verpflichtet ist, teilt er dessen Kontaktdaten mit.
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den DSB des Verantwortlichen auf Anfrage bei Betroffenenanfragen und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
§ 8 Pflichten des Verantwortlichen
- Der Verantwortliche ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und stellt eine geeignete Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO sicher.
- Der Verantwortliche informiert betroffene Personen gemäß Art. 13/14 DSGVO.
- Der Verantwortliche übermittelt ausschließlich die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten (Datensparsamkeit, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Der Verantwortliche gewährleistet angemessene TOM auf seiner Seite.
§ 9 Betroffenenrechte
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15–20 DSGVO) innerhalb von 72 Stunden nach Anfrage.
- An den Auftragsverarbeiter direkt gerichtete Anfragen werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.
- Entscheidungskompetenz über Betroffenenanfragen verbleibt ausschließlich beim Verantwortlichen.
§ 10 Haftung
- Der Auftragsverarbeiter haftet für Schäden bei weisungswidrigem oder rechtswidrigem Handeln.
- Beide Parteien sind befreit, soweit der Schaden auf einer Weisung oder Handlung des Verantwortlichen beruht.
- Im Übrigen gilt der Hauptvertrag. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 11 KI-Act-Hinweis (EU AI Act)
- Der Auftragsverarbeiter setzt KI-Systeme ein, die standardmäßig auf einer eigenen Instanz bei netcup in Deutschland betrieben werden; ergänzend wird Mistral AI nach Maßgabe von § 2.3 eingesetzt. Diese Systeme klassifizieren sich nach Verordnung (EU) 2024/1689 voraussichtlich als Systeme mit geringem Risiko (Art. 50 ff.).
- Der Auftragsverarbeiter prüft seine KI-Systeme vor Anwendbarkeit des EU AI Act auf Konformität und hält Transparenz- und Dokumentationspflichten ein.
- Ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung für betroffene Personen werden durch den Auftragsverarbeiter nicht getroffen.
- Die Parteien passen diese Vereinbarung an, sofern der EU AI Act konkrete zusätzliche Pflichten begründet.
§ 12 Übermittlung in Drittländer
- Die Verarbeitung erfolgt in der EU.
- Für die E-Mail-Kommunikation mit dem Auftragsverarbeiter (Support, Rückfragen) wird Microsoft 365 eingesetzt; dies betrifft nicht die Verarbeitung über die API und nicht den automatisierten E-Mail-Workflow. Microsoft Ireland Operations Ltd. verarbeitet in der EU (EU Data Boundary); wegen der US-Konzernmutter ist ein Zugriff aus den USA nicht ausgeschlossen. Dieser ist über das EU-U.S. Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln abgesichert.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die übrige Vereinbarung wirksam. Es gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters.
- Diese Vereinbarung ist integraler Bestandteil des Hauptvertrages; bei Widersprüchen gehen datenschutzrechtliche Regelungen dieser AVV vor.
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Der Auftragsverarbeiter kann diese Vereinbarung bei wesentlichen Änderungen der Rechtslage anpassen (30 Tage Frist; kein Widerspruch gilt als Genehmigung).
- Diese Vereinbarung wird elektronisch abgeschlossen, indem der Verantwortliche ihr bei der Registrierung oder bei der Buchung eines Tarifs ausdrücklich zustimmt; einer Unterschrift bedarf es nicht. Version und Prüfsumme des zugestimmten Textes werden dokumentiert. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.