Ist die E-Rechnung bald Pflicht für alle Unternehmen?

Wichtige Änderung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland schrittweise verpflichtend eingeführt.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?
Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) ab 2025 schrittweise zur Pflicht zu machen. Diese Maßnahme ist Teil der Digitalisierungsstrategie und soll Steuerbetrug reduzieren sowie Verwaltungsprozesse effizienter gestalten.
Zeitplan der Einführung
2025: Empfangspflicht
Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
2027: Vollständige Sendepflicht
Alle B2B-Rechnungen müssen elektronisch im strukturierten Format versendet werden.
Welche Standards sind erforderlich?
Die E-Rechnungen müssen den europäischen Standards entsprechen:
- ZUGFeRD: Hybrid-Format mit PDF und eingebetteten XML-Daten
- XRechnung: Reines XML-Format nach EN 16931
- Factur-X: Französischer Standard, kompatibel mit ZUGFeRD
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