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Praxiswissen
4. Dezember 2025
12 min

Rechnung richtig erstellen: Pflichtangaben, Fehler & E-Rechnung

Der komplette Leitfaden zu allen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen in Deutschland – mit Checkliste, häufigen Fehlern und Tipps für E-Rechnungen.

Die perfekte Rechnung

14 Pflichtangaben nach § 14 UStG – alle korrekt ausgefüllt für rechtssichere Rechnungen und vollen Vorsteuerabzug.

§ 14 UStG konformVorsteuerabzug gesichert

Eine korrekte Rechnung ist mehr als nur ein Zahlungsbeleg – sie ist ein rechtlich verbindliches Dokument mit präzisen Anforderungen. Fehler können teuer werden: Der Vorsteuerabzug kann verweigert, Zahlungen verzögert und bei Betriebsprüfungen Probleme verursacht werden. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über die Pflichtangaben, häufige Fehler und die besonderen Anforderungen bei E-Rechnungen wissen müssen.

Wie häufig sind fehlerhafte Rechnungen?

  • •Studien zeigen: Bis zu 30% aller Eingangsrechnungen enthalten Fehler
  • •Die häufigsten Mängel: Fehlende oder falsche Steuernummer (ca. 15%)
  • •Unvollständige Leistungsbeschreibungen betreffen etwa 12% der Rechnungen
  • •Falsche oder fehlende Rechnungsnummern: ca. 8%
  • •Bei E-Rechnungen: Bis zu 25% scheitern an der technischen Validierung

Gesetzliche Grundlagen

Die Anforderungen an Rechnungen sind in Deutschland primär im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. § 14 UStG definiert die Pflichtangaben, die eine Rechnung enthalten muss, damit der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Für elektronische Rechnungen gelten zusätzlich die Vorgaben der EU-Norm EN 16931 und in Deutschland die spezifischen Anforderungen an ZUGFeRD und XRechnung.

§ 14 UStG
Ausstellung von Rechnungen – Pflichtangaben
§ 14a UStG
Zusätzliche Pflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
§ 14b UStG
Aufbewahrung von Rechnungen
§ 15 UStG
Vorsteuerabzug – Voraussetzungen
EN 16931
Europäische Norm für elektronische Rechnungen
§ 14 Abs. 1 S. 6 UStG
Definition E-Rechnung ab 2025

Die 14 Pflichtangaben nach § 14 UStG

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung über 250 € brutto vorhanden sein:

1

Name und Anschrift des Leistenden

Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsstellers

Beispiel: Muster GmbH, Hauptstr. 1, 10115 Berlin
2

Name und Anschrift des Empfängers

Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsempfängers

Beispiel: Beispiel AG, Nebenstr. 2, 80331 MĂĽnchen
3

Steuernummer oder USt-IdNr.

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

Beispiel: DE123456789 oder 12/345/67890
4

Ausstellungsdatum

Datum der Rechnungsausstellung

Beispiel: 04.12.2025
5

Fortlaufende Rechnungsnummer

Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation

Beispiel: RE-2025-00142
6

Menge und Art der Lieferung

Genaue Bezeichnung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen

Beispiel: 10 StĂĽck BĂĽrostĂĽhle Modell X
7

Zeitpunkt der Lieferung/Leistung

Wann wurde geliefert oder die Leistung erbracht?

Beispiel: Lieferung am 01.12.2025
8

Entgelt (Nettobetrag)

Summe ohne Umsatzsteuer, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen

Beispiel: 1.000,00 € netto
9

Steuersatz

Anzuwendender Umsatzsteuersatz

Beispiel: 19% oder 7%
10

Steuerbetrag

Absoluter Betrag der Umsatzsteuer

Beispiel: 190,00 € MwSt.
11

Hinweis auf Steuerbefreiung

Bei steuerfreien Leistungen: Grund der Befreiung

Beispiel: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG
12

Hinweis 'Gutschrift'

Bei Abrechnungen durch den Leistungsempfänger

Beispiel: Gutschrift
13

Hinweis auf Steuerschuldnerschaft

Bei Reverse Charge: Hinweis auf Ăśbergang der Steuerschuld

Beispiel: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
14

Entgeltminderungen

Vereinbarte Skonti, Rabatte oder Boni

Beispiel: 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen

Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € brutto)

Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen nach § 33 UStDV. Diese werden häufig im Einzelhandel, bei Tankstellen oder in der Gastronomie verwendet.

Erforderliche Angaben:

  • Name und Anschrift des Leistenden
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag und Steuersatz
  • Bei mehreren Steuersätzen: AufschlĂĽsselung

Die 10 häufigsten Rechnungsfehler

1Fehlende oder falsche Steuernummer

~15%
Konsequenz:

Vorsteuerabzug wird verweigert

Lösung:

Steuernummer/USt-IdNr. bei jedem Kunden verifizieren

2Unvollständige Leistungsbeschreibung

~12%
Konsequenz:

Finanzamt erkennt Rechnung nicht an

Lösung:

Genaue Bezeichnung mit Menge, Art und Umfang

3Fehlender Leistungszeitpunkt

~10%
Konsequenz:

Vorsteuerabzug im falschen Zeitraum

Lösung:

Immer Liefer-/Leistungsdatum angeben

4Nicht fortlaufende Rechnungsnummern

~8%
Konsequenz:

Probleme bei BetriebsprĂĽfung

Lösung:

LĂĽckenloses Nummernsystem einfĂĽhren

5Falsche Steuerberechnung

~7%
Konsequenz:

Nachzahlung oder Korrekturaufwand

Lösung:

Automatisierte BerechnungsprĂĽfung

6Fehlende Empfängeradresse

~6%
Konsequenz:

Rechnung nicht anerkennungsfähig

Lösung:

Vollständige Adressdaten pflegen

7Falscher Steuersatz

~5%
Konsequenz:

Steuernachzahlung, Bußgeld möglich

Lösung:

Steuersätze pro Leistungsart definieren

8Fehlender Hinweis bei Steuerbefreiung

~4%
Konsequenz:

Steuerpflicht wird unterstellt

Lösung:

Befreiungsgrund immer angeben

9Rechnungsdatum in der Zukunft

~3%
Konsequenz:

Vorsteuerabzug erst später möglich

Lösung:

Rechnungsdatum = Ausstellungsdatum

10Fehlende Angaben bei Reverse Charge

~2%
Konsequenz:

Fehlerhafte Steuerbehandlung

Lösung:

Pflichthinweis auf Steuerschuldnerschaft

Besonderheiten bei E-Rechnungen

Ab 2025 müssen alle B2B-Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Bis 2028 wird auch die Ausstellungspflicht schrittweise eingeführt. E-Rechnungen nach EN 16931 (ZUGFeRD, XRechnung) haben zusätzliche technische Anforderungen.

Besonders wichtig bei E-Rechnungen: Die mathematische Konsistenz der Summenfelder. Anders als bei PDF-Rechnungen werden diese maschinell geprüft – und Abweichungen führen sofort zur Ablehnung.

Kritische Summenfelder bei E-Rechnungen

Diese Felder mĂĽssen mathematisch korrekt berechnet sein:

BT-FeldBezeichnungBerechnung
BT-106Summe der PositionsnettobeträgeΣ aller Positionsnettobeträge
BT-107Summe der ZuschlägeΣ aller Zuschläge auf Dokumentenebene
BT-108Summe der AbzĂĽgeÎŁ aller AbzĂĽge auf Dokumentenebene
BT-109Rechnungssumme ohne USt.BT-106 + BT-107 - BT-108
BT-110Summe der USt.-BeträgeΣ aller Steuerbeträge (BT-117)
BT-112RechnungsendbetragBT-109 + BT-110
BT-113Bereits gezahlter BetragAnzahlungen, Vorauszahlungen
BT-115Fälliger BetragBT-112 - BT-113

Achtung: Rundungsdifferenzen sind der häufigste Grund für E-Rechnungs-Ablehnungen! Runden Sie erst am Ende und verwenden Sie konsistente Rundungsregeln.

Validierungsregeln fĂĽr E-Rechnungen

  • BR-CO-10: Summe der Positionsnettobeträge = ÎŁ Nettobeträge aller Positionen
  • BR-CO-13: Fälliger Betrag = Rechnungsendbetrag - bereits gezahlte Beträge
  • BR-CO-15: Jede Position muss einen Nettopreis haben
  • BR-CO-17: USt.-Kategorie muss fĂĽr jede Position angegeben sein
  • BR-CO-18: Steuerbetrag pro Kategorie muss korrekt berechnet sein

10 Tipps fĂĽr fehlerfreie Rechnungen

1Rechnungssoftware nutzen

Professionelle Software prĂĽft Pflichtangaben automatisch und vermeidet FlĂĽchtigkeitsfehler.

2Stammdaten pflegen

Aktuelle Kundendaten mit korrekten Adressen und Steuernummern sind die Basis jeder korrekten Rechnung.

3Vorlagen standardisieren

Einheitliche Rechnungsvorlagen stellen sicher, dass keine Pflichtangabe vergessen wird.

4Automatische Nummerierung

Ein automatisches, lĂĽckenloses Nummernsystem verhindert doppelte oder fehlende Nummern.

5Vier-Augen-Prinzip

Bei wichtigen Rechnungen: Eine zweite Person prĂĽft vor dem Versand.

6E-Rechnungen validieren

Nutzen Sie Validierungstools wie unseren kostenlosen Validator vor dem Versand.

7Leistungszeitraum dokumentieren

Notieren Sie bei Projekten immer den genauen Zeitraum der Leistungserbringung.

8Steuersätze prüfen

Regelmäßig prüfen, ob die verwendeten Steuersätze noch aktuell sind (z.B. bei Gesetzesänderungen).

9Backup-System einrichten

Rechnungen müssen 8 Jahre aufbewahrt werden – sorgen Sie für sichere Backups.

10Schulungen durchfĂĽhren

Mitarbeiter regelmäßig zu Rechnungsanforderungen schulen, besonders bei E-Rechnungen.

Rechnungen automatisch prĂĽfen lassen

Mit unserem kostenlosen Validator können Sie Ihre E-Rechnungen auf alle Pflichtangaben und technische Korrektheit prüfen – bevor Fehler teuer werden.